Mehr Mindestlohn, weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

02.01.2020 – Das neue Jahr bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanzielle Entlastung: Zum einen ist der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde auf 9,35 Euro angehoben worden. Zum anderen ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesunken. In einigen Berufen wurden zudem die branchenspezifischen Mindestlöhne angehoben.

Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde. Zuvor erhielten Beschäftigte pro Stunde mindestens 9,19 Euro. Im Dachdecker-, Elektro- und Gebäudereiniger-Handwerk gilt seit diesem Jahr ein höherer Branchenmindestlohn. Auch in der Pflegebranche, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geld- und Wertdienste-Branche stiegen die branchenspezifischen Mindestlöhne. Ab Mai 2020 werden auch Angestellte im Maler- und Lackierer-Handwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauer-Gewerbe einen höheren Branchenmindestlohn erhalten.

Eine weitere finanzielle Entlastung für Beschäftigte zum neuen Jahr: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist von 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent gesunken. Die Senkung ist vorerst auf 2 Jahre befristet.

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