Kinderbonus als Unterstützung für Familien

08.06.2020 – Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig.

Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, das der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab. Insgesamt wird der Bund 4,3 Milliarden Euro für den Kinderbonus aufwenden.

Familienkasse informiert über Auszahlung und Voraussetzungen

Der Kinderbonus wird automatisch für alle Kinder gezahlt, die im September 2020 die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllen. Darüber hinaus erhalten Eltern auch dann den Kinderbonus, wenn der Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres endete oder erst nach September beginnt.

Die genauen Voraussetzungen für den Kinderbonus sowie die Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe.

Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Der Bonus wird zudem nicht mit anderen Sozialleistungen (Zum Beispiel Arbeitslosengeld II) verrechnet. Das teilt das Bundesministerium für Familie in seiner aktuellen Meldung Corona-Konjunkturpaket: Starker Impuls für Familien und Kinder mit.

Weitere Hilfe für Familien: Kinderzuschlag

Familien, deren Einkommen wegen der Corona-Krise nicht mehr zum Lebensunterhalt reicht, sollten sich über die finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ) informieren. Alle Informationen zum KiZ finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.

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