Die zweite Welle der Corona-Pandemie, die sich ab Oktober 2020 bis in das Jahr 2021 hineinzieht, wirkt sich zunehmend negativ auf den Arbeitsmarkt in Deutschland aus. Während Entlassungen noch sektoral begrenzt bleiben, fallen die Neueinstellungen wieder zunehmend deutlich hinter die Vorjahreswerte zurück.
Die erneute Einschränkung wirtschaftlicher Aktivitäten als Reaktion auf die im Herbst 2020 wieder angestiegene Anzahl der Neuinfektionen wirkt sich mittlerweile spürbar auf den Arbeitsmarkt aus. Das wesentliche In-strument, mit dem Betriebe ihrer gesunkenen Arbeitskräftenachfrage begegnen, bleibt die Arbeitszeitverkürzung. So hat sich der im Sommer 2020 zunächst kräftige Abbau der Kurzarbeit zuerst verlangsamt und kam im November ganz zum Erliegen. Für Dezember und Januar ist nach Vorausschätzungen wieder ein Anstieg zu erwarten (ifo-Institut, 2021).
Nach wie vor kommt es bisher selten zu Entlassungen. Die Welle einer erhöhten Anzahl von Neuzugängen in Arbeitslosigkeit aus regulärer Beschäftigung im Frühjahr 2020 ebbte schon im Juni wieder ab. Seither waren gegenüber den Monaten vor der Corona-Pandemie keine erhöhten Werte mehr zu beobachten. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch die Kurzarbeit erfolgreich stabilisiert werden konnte, kommt es aber bei Minijobs und Selbstständigen inzwischen zu vermehrten Arbeitsplatzverlusten. So lag im November 2020 die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 370.000 unter dem Vorjahresmonat. Zwar sah es bis zum September zunächst nach einer Erholung aus. Die Schließungen in der Gastronomie und im Einzelhandel ab November dürften dann aber erneut viele Minijobs gekostet haben.
Auch Selbstständige kommen zunehmend unter Druck. Im September 2020 – also noch vor dem zweiten Lockdown – lag die Anzahl der Selbstständigen, die ergänzende Leistungen der Grundsicherung beziehen müssen, bereits um 12 Prozent über dem Vorjahresmonat. Seit Mai fällt dieser Vergleichswert jeden Monat schlechter aus. Noch unklar ist das Bild bei der Entwicklung der Insolvenzen, da die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert wurde. Dies hatte bisher zu einer sinkenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen geführt. Dennoch ist bereits seit September 2020 auf der Basis täglicher Datenlieferungen über Insol-venzverfahren vor den Insolvenzgerichten ein Anstieg der Insolvenzbekanntmachungen um 13 Prozentpunkte zu beobachten (Destatis, 2021).
Vor allem die Verluste bei geringfügiger und selbstständiger Beschäftigung wirken inzwischen auch stärker auf die Zahl der Arbeitsplätze und der Verdienste durch. Obwohl Kurzarbeiter dazuzählen, liegt die Zahl der Erwerbstätigen im Januar 2021 um 1,7 Prozent unter dem Vorjahresmonat. Der Arbeitsplatzverlust von Dezember 2019 bis Dezember 2020 beträgt rund 750.000. Dieser Rückgang ist seit dem Frühjahr 2020 nicht geringer geworden, sondern ist sogar noch gewachsen. Zunehmende Auswirkungen ergeben sich auf die Arbeitnehmerverdienste: Auch wenn das Kurzarbeitergeld die Einkommensverluste für die Beschäftigten zum Großteil abfedert, zeigen Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für das 2. und 3. Quartal 2020, dass erstmals seit Beginn der Zeitreihe und anders als in der Finanzkrise 2008/2009 eine mehr als nur kurzfristige negative Entwicklung bei Arbeitnehmerverdiensten zu verzeichnen ist. Bereits im 3. Quartal 2020 lagen die Reallöhne um 1,3 Prozent unter dem Vorjahresquartal (Destatis, 2020).
Besonderes Augenmerk verdient die Entwicklung am Ausbildungsmarkt: „Die Corona-Pandemie hat die Vermittlung auf dem Ausbildungsmarkt im abgelaufenen Beratungsjahr 2019/20 deutlich beeinträchtigt und Ausgleichsprozesse verlangsamt“ (Bundesagentur für Arbeit, 2021, 32). Zum Ende des Nachvermittlungszeitraums – des sogenannten „5. Quartals“ – lag die Zahl der Ausbildungsstellen im Januar 2021 zwar weniger stark unter Vorjahresniveau als die Zahl der Bewerber, der rechnerische „Versorgungsgrad“ hat sich demnach etwas verbessert. Mit Blick auf das neue Ausbildungsjahr 2020/2021 hat aber die diagnostische Unsicherheit noch einmal deutlich zugenommen, weil einerseits der Ausbildungsmarkt im Januar spürbar stärker in Bewegung ist als vor der Corona-Pandemie und andererseits die BA-Daten aufgrund der pandemiebedingten geringeren Einschaltung der Ausbildungsvermittlung die Ausbildungsnachfrage im aktuellen Beratungsjahr bislang in geringerem Maß abbilden als sonst üblich.
Die weiteren Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt sind derzeit nicht verlässlich abzuschätzen, insbesondere in den stark von der Pandemie betroffenen Wirtschaftszweigen. Offen ist derzeit zum Beispiel, inwiefern durch Kurzarbeit oder Insolvenzen noch mit Ausbildungsabbrüchen oder -unterbrechungen gerechnet werden muss. Auch könnten alternative Stellen- und Ausbildungsplatzangebote fehlen, wenn die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb nicht möglich ist oder wenn die Ausbildung beim bisherigen Betrieb nicht fortgeführt werden kann. Es wird im Blick zu behalten sein, in welchem Umfang vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge durch eine an anderer Stelle fortgesetzte Ausbildung abgelöst werden können. Schließlich ist damit zu rechnen, dass wegen der insgesamt verminderten und durch den anhaltenden Lockdown weiterhin eingeschränkten Wirtschaftsaktivität die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Jahr 2021 nochmals gedämpft werden dürfte.
Am Beispiel des Ausbildungsmarktes wird deutlich, dass die Gesamtsituation am Arbeitsmarkt derzeit noch weniger von einem Verlust von bestehenden Arbeitsplätzen geprägt ist als vielmehr von einem schleppenden Aufbau neuer Beschäftigungsverhältnisse und möglicherweise zunehmenden Problemen beim Übergang von Schulen und Hochschulen in den Beruf. Neben der Verkürzung der Arbeitszeit ist die zweite unmittelbare Reaktion der Betriebe der Verzicht auf Neu- oder Wiedereinstellungen. So wurden im 2. Quartal 2020 nur 1,8 Millionen neue Beschäftigungsverhältnisse begründet. Im Vorjahresquartal waren es noch 2,5 Millionen. Die Arbeitsstellenzugangsrate – Zugang an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen bezogen auf alle bestehenden Arbeitsverhältnisse – hat sich auf 0,9 Prozent nach 1,6 Prozent im Vorjahresquartal vermindert. Die bis an den aktuellen Rand vorliegende Anzahl der neu gemeldeten offenen Stellen signalisiert, dass die dem Einbruch im Frühjahr 2020 folgende Erholung im Januar 2021 einen Rückschlag erlitten hat (Grafik). Dies macht sich auch in den wieder schlechter werdenden Chancen von Arbeitslosen auf eine neue reguläre Beschäftigung bemerkbar. Hier war die Erholung bereits im Dezember 2020 zu einem Ende gekommen.
Der für Arbeitsuchende stark erschwerte Zugang in den Arbeitsmarkt verändert zunehmend die Struktur der Arbeitslosigkeit. Der unmittelbare Anstieg der Arbeitslosigkeit im Frühjahr 2020 war zunächst nahezu ausschließlich durch neue Kurzzeit-Arbeitslose geprägt. Seither gewinnt jedoch die Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit an Bedeutung. Der absolute Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit zum Vorjahresmonat war im Januar 2021 erstmals größer als der Zuwachs der Anzahl der Kurzzeitarbeitslosen. Der relative Anstieg nahm seit April 2020 kontinuierlich zu und beträgt mittlerweile 37 Prozent.
Die Entwicklung des Arbeitsmarktes verläuft indes nicht durchweg negativ, sondern je nach Branche sehr unterschiedlich. Im Zeitraum Februar bis November 2020 ist die saisonbereinigte Beschäftigung vor allem in der Metall- und Elektro-Industrie, in der Zeitarbeit, im Gastgewerbe und im Handel gesunken. Hingegen gab es in anderen Branchen sogar Beschäftigungszuwächse, insbesondere bei sozialen Dienstleistungen und im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsvolumen im verarbeitenden Gewerbe hat sich mittlerweile stabilisiert. Die Entwicklung der Anzahl der offenen Stellen kann das belegen. Hingegen sind Gastgewerbe, Handel und Zeitarbeit immer noch stark beeinträchtigt.
quelle: www.iwkoeln.de
- HANS-PETER KLÖS / HOLGER SCHÄFER