09.07.2018 – Am 1. Juli 2019 ist das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten. Es verbessert den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt).
Vom Starke-Familien-Gesetz profitieren vor allem Familien mit niedrigem oder keinem eigenen Einkommen. Laut Bundesfamilienministerium sollen insgesamt 4 Millionen Kinder in Deutschland vom neuen Gesetz profitieren, davon allein 2 Millionen vom geänderten Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag steigt, weniger Einschränkungen
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eignen Lebensunterhalt bestreiten können, jedoch nicht den ihrer Kinder. Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.
Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Familie. Seit dem 1. Juli 2019 beträgt der Höchstsatz des Kinderzuschlags 185 Euro pro Monat und Kind.
Alleinerziehende haben jetzt mehr vom Kinderzuschlag, denn Unterhaltszahlungen oder ein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt werden nicht mehr voll angerechnet.
Das Einkommen der Eltern wird nur noch bis zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über deren eigenen Bedarf hinausgeht. Das bedeutet: Sie können mehr von ihrem Verdienst behalten.
Darüber hinaus entfiel die obere Einkommensgrenze: Steigt das Gehalt der Eltern, verlieren Sie nicht mehr ab einer bestimmten Grenze den Anspruch auf Kinderzuschlag.
Leistungen aus dem Bildungspaket verbessert
Die Leistungen aus dem Bildungspaket unterstützen Kinder aus finanziell schwachen Familien. Diese Kinder können durch das Bildungspaket besser am schulischen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen. Die Änderungen beim Bildungspaket durch das Starke-Familien-Gesetz gelten ab dem 1. August 2019.
Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben, erhalten im Schuljahr 2019/2020 unter anderem 150 Euro für den Schulbedarf. Bislang waren es 100 Euro. Dieser Zuschuss wird in den nächsten Jahren angepasst.
Der Eigenanteil der Eltern für die Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort entfällt. Diese Kosten werden jetzt komplett übernommen. Das gilt auch für die Monatskarte für den Weg zur Schule. mit öffentlichen Verkehrsmittel oder Schulbus.
Eine Lernförderung (Nachhilfe) kann ab August einfacher beantragt werden: Die Kosten werden auch übernommen, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Eltern müssen also keinen Nachweis der Schule mehr vorlegen, wenn Sie eine Kostenübernahme für Nachhilfestunden beantragen.
„Checkheft“ gibt Überblick
Auf der Seite Bundesfamilienministeriums zum Start des Starke-Familien-Gesetzes finden Sie mehr zu den Neuerungen beim Kinderzuschlag und Bildungspaket.
Dort können Sie auch das Starke-Familien-Checkheft herunterladen: Die Broschüre gibt Ihnen alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungspaket und verwandte Leistungen.