31.07.2019 – Leben junge Auszubildende nicht mehr daheim bei ihren Eltern, sondern zum Beispiel bereits in ihrer eigenen Wohnung, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu. Auch wer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt, hat Anspruch auf die BAB. Die gute Nachricht: Dieser monatliche Zuschuss vom Staat wird nun zum 1. August 2019 erhöht. Wer Ausbildungsgeld (Abg) erhält, profitiert im gleichen Maße von den Erhöhungen wie bei der BAB.
Dabei steigen die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt um 5 Prozent. Auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden um 7 Prozent erhöht. Eine weitere Neuerung gibt es bei den Unterkunftskosten: Hier wird nun eine wesentlich höhere monatliche Pauschale von 325 Euro angesetzt. Die bisherige Grundpauschbetrag von 166 Euro, der bei höheren Mietkosten auch aufgestockt werden konnte, entfällt dafür.
Auch im nächsten Jahr dürfen sich BAB-Bezieher über ein Plus im Geldbeutel freuen: Denn zum 1. August 2020 steigen die Bedarfssätze nochmal um 2 Prozent, auch die Freibeträge werden um 3 Prozent angehoben. Ab 1. August 2021 erhöhen sich die Freibeträge nochmal um 6 Prozent. Die gleichen prozentualen Anhebungen und die neue Unterkunftspauschale gelten auch für das Ausbildungsgeld.
Neuer Leistungsbescheid kommt automatisch
Wer bereits Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, braucht nichts zu unternehmen: BAB- und Abg-Bezieher erhalten automatisch einen Bescheid über die höheren Leistungen. Das kann wegen der Vielzahl der anzupassenden Bescheide länger als gewohnt dauern. Rückfragen zum Bearbeitungsstand sind nicht also erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und im Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe.