15.01.2020 – Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen für den Kinderzuschlag (KiZ). Dadurch haben mehr Familien mit geringem Einkommen Anspruch auf KiZ.
Die Änderungen sind Teil des Starke-Familien-Gesetzes, das im Sommer 2019 in Kraft trat. In der ersten Stufe hat sich der Kinderzuschlag pro Kind auf bis zu 185 Euro im Monat erhöht. Die zweite Stufe des Gesetzes regelt die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) neu.
Änderungen bei den Voraussetzungen
Bislang konnten Familien ihren Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren, wenn das Gehalt der Eltern stieg und einen bestimmten Betrag überschritten hat (Fachbegriff: obere Einkommensgrenze). Seit diesem Jahr wird der Kinderzuschlag in einem solchen Fall schrittweise verringert. Steigt also der Lohn der Eltern, sinkt der Kinderzuschlag nach und nach.
Zudem werden nur noch 45 Prozent des Einkommens der Eltern angerechnet, statt der bisherigen 50 Prozent. Das bedeutet: Familien, die Kinderzuschlag erhalten, behalten mehr von ihrem Verdienst.
Online zum Kinderzuschlag
Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Kinderzuschlag verstehen. Dort finden Sie zudem zusätzliche Services der Familienkasse rund um den KiZ, wie etwa die Videoberatung zum Kinderzuschlag.