Weniger Hartz-IV-Sanktionen vom Arbeitsamt

Halle (dpa/sa) – Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2020 rund 8400 Verstöße gegen Hartz-IV-Regeln geahndet. Damit ging die Zahl der Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr um 76 Prozent zurück. In dem meisten Fällen ging es um nicht eingehaltene Termine, sogenannte Meldeverstöße, wie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit weiter mitteilte.

2019 hatten die Jobcenter in Sachsen-Anhalt den Angaben nach noch rund 34 900 Sanktionen gegen Menschen ausgesprochen, die Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Die Jobcenter in Sachsen-Anhalt betreuten zuletzt (März 2021) insgesamt 133 200 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Der deutliche Rückgang der Sanktionen binnen Jahresfrist sei eine Folge der Corona-Pandemie. «Viele Gespräche fanden ab Mitte März vergangenen Jahres nur noch telefonisch oder online statt, so dass es kaum zu Terminversäumnissen kommen konnte», sagte Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion. Zudem standen aus Infektionsschutzgründen wesentlich weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Jobangebote zur Verfügung als sonst.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter müssen den Angaben zufolge Sanktionen aussprechen, wenn Leistungsberechtigte vereinbarte Termine ohne triftigen Grund nicht wahrnehmen. In diesen Fällen werden die sogenannten Regelbedarfe, also das Geld, für drei Monate um zehn Prozent gekürzt. Der zweithäufigste Grund für eine Sanktionierung war 2020 laut Behrens die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme fortzuführen oder aufzunehmen. Rund zehn Prozent der neuen Sanktionen wurden aus diesem Grund ausgesprochen.

Bundesweit gab es 2020 rund 171 100 Sanktionen – Kürzungen der Leistungen – gegen Hartz-IV-Empfänger. Davon erfolgten 127 000 wegen Melde- oder Terminversäumnissen, 18 400 wegen der Weigerung, einen Job oder etwa eine Fortbildungsmaßnahme anzunehmen, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitgeteilt hatte.

© dpa-infocom, dpa:210425-99-342945/2

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