10.09.2019 – Seit dem 1. September 2019 erhalten Studierende mit einem Aufstiegsstipendium mehr Geld. Das Förderprogramm unterstützt Studieninteressierte ohne Hochschulreife, die jedoch eine Berufsausbildung oder Aufstiegsweiterbildung abgeschlossen haben.
Die Förderung für ein Vollzeitstudium beträgt seit dem 1. September monatlich 933 Euro. Darin enthalten sind 80 Euro Büchergeld. Bei berufsbegleitende Studiengängen steigt die Pauschale auf 2.700 Euro im Jahr.
Zudem steigt die Betreuungspauschale: Eltern mit einem Aufstiegsstipendium erhalten nun monatlich 150 Euro je Kind. Zudem wurde die Altersgrenze der berückichtigten Kinder auf 14 Jahre angehoben. Die Betreuungpauschale kann zusätzlich zur Förderung beantragt werden.
Das Aufstiegsstipendium ist eine Pauschale und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gezahlt. Bewerben können sich Studieninteressierte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung vorweisen können. Eine solche Aufstiegsweiterbildung ist zum Beispiel ein Meister- oder Technikerabschluss. Jährlich werden mehr als als 1.000 neue Ausftiegsstipendien vergeben. Derzeit gibt es rund 4.500 Stipendiantinnen und Stipendianten.
Das Auswahlverfahren der zuständigen Stiftung Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) findet zweimal pro Jahr statt. Die nächste Bewerbungsrunde für ein Aufstiegsstipendium beginnt am 24. September 2019.
Weitere Informationen über die Fördererhöhung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.