12.02.2020 – Rund ein Jahr nachdem das Teilhabechancengesetz inkraft getreten ist, zieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine positive Bilanz: Durch Förderprogramme auf Basis des Gesetzes haben bisher 42.000 Menschen, die zuvor langzeitarbeitslos waren, eine neue Beschäftigung gefunden.
Das Teilhabechancengesetz hat zum Ziel, Langzeitarbeitslosen besser als zuvor eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Als langzeitarbeitslos gilt, wer mindestens 2 Jahre lang ohne Stelle war. Das Gesetz sieht eine umfassende Förderung dieser Menschen vor. Darüber hinaus werden Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Bis 2022 stehen für sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes 4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unterstützung durch Coachings
Durch das Teilhabechancengesetz wurden 2 neue Programme in das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgenommen: Zum einen erhalten Langzeitarbeitslose eine umfassende Begleitung auf ihrem Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Das geschieht in Form eines Coachings: Ehemals Langzeitarbeitslose werden von Beratungsfachkräften begleitet, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen. Diese unterstützen sie zum Beispiel, wenn rund um die neue Stelle Probleme auftreten. So soll das Arbeitsverhältnis gefestigt werden und langfristig in eine dauerhafte Beschäftigung übergehen.
Zuschüsse für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren vom Teilhabechancengesetz: Je nachdem, wie lange die oder der neue Angestellte zuvor arbeitslos war, wird das Arbeitsentgelt zwischen 2 und 5 Jahre lang bezuschusst. Bei Bedarf fördert das Gesetz auch eine Weiterbildung der neuen Beschäftigten mit bis zu 3.000 Euro.
Mehr zur Bilanz des ersten Jahres des Teilhabechancengesetzes erfahren Sie auf der Webseite des BMAS.
Weitere Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Seite Förderung von Langzeitarbeitslosen.