E-Schrott korrekt entsorgen. Wieso? Plan E zeigt, wie es richtig geht

Neuer Auftritt und ein neues Erscheinungsbild – die stiftung elektro-altgeräte register lässt Plan E in neuem Glanz erstrahen

Jahr für Jahr werden mehr Elektrogeräte in Deutschland gekauft. Damit steigt auch die Bedeutung der korrekten Entsorgung von Elektro-Altgeräten und darin befindlichen Batterien. Denn diese enthalten wertvolle Rohstoffe, die nachhaltig wiederverwertet, erhalten und wiedereingesetzt werden können. Über dieses wichtige, aber ebenso komplexe Thema informiert die stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller und hat im Jahr 2019 zur Aufklärung der Bevölkerung Plan E ins Leben gerufen. Nun erstrahlt die Kampagne in neuem Glanz. Eine neue Website, eine bundesweite Plakatierung, der gesamte Social Media-Auftritt und viele weitere Kommunikationsmaterialien präsentieren sich in neuem Design. Überzeugen kann man sich davon u.a. auf www.e-schrott-entsorgen.org – einfach mal vorbeischauen! Wieviel E-Schrott fällt bei uns in Deutschland jährlich an, was passiert mit unseren Altgeräten nach der Abgabe auf dem Wertstoffhof, wohin mit darin enthaltenen alten Batterien und Akkus, und welchen Schaden richtet die illegale Entsorgung an? Plan E macht den richtigen Umgang mit Altgeräten ganz einfach und beantwortet alle wichtigen Fragen. Recycle right! Für unsere Umwelt und Gesundheit.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
  • Garantieprüfung
  • Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
  • Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
  • Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

  • Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
  • Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
  • Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Diese Seite unkompliziert weiterleiten: