22.12.2020 – Die Förderungen für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurden ab dem 11. Dezember 2020 erweitert. Unternehmen profitieren unter anderem von angepassten Laufzeitverlängerungen und neuen Berechnungsgrundlagen bei Umsatzeinbußen.
Als Reaktion auf den Verlauf der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Fördervoraussetzungen für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ erleichtert. So können nun mehr Unternehmen eine Förderung beantragen – und das für einen erweiterten Zeitraum.
So wird beispielsweise die Durchführung von Kurzarbeit auch im zweiten Halbjahr 2020 bezüglich der Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus berücksichtigt. Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen. Auch die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.
Außerdem werden künftig bereits Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von 2 Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in 5 zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen. Bisher galt die Regelung bei durchschnittlich mindestens 60 Prozent Umsatzeinbußen in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr.
Auch bei der Übernahmeprämie für Insolvenzlehrlinge wurden die Voraussetzungen erleichtert. So wird die Übernahmeprämie künftig unabhängig von der Betriebsgröße gewährt.
Mehr zum Bundesprogramm sowie zu den jeweiligen Förderungen und Anträgen finden Sie auf der Seite Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
Dort können Sie die verschiedenen Förderungen – auch rückwirkend zu den jetzigen Konditionen – beantragen.