15.05.2020 – Wer Arbeitslosengeld erhält, kann jetzt länger mit der Leistung rechnen: Im Rahmen des Zweiten Sozialschutz-Pakets wurde beschlossen, Arbeitslosengeld 3 Monate länger auszuzahlen. Das gilt für alle, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet.
Arbeitslosengeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer will die Bundesregierung die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitslose mildern. Die Verlängerung um 3 Monate gilt befristet für alle, deren Anspruch auf die Leistung in diesem Jahr noch ausläuft.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden von ihrer zuständigen Arbeitsagentur per Schreiben über die Verlängerung informiert und müssen selbst nichts unternehmen. Das Arbeitslosengeld erhalten sie automatisch 3 Monate länger.
Regelung rückwirkend gültig
Die Regelung gilt rückwirkend auch für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Mai endete. Wer in diesem Fall bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (auch: Arbeitslosengeld II) erhält oder beantragt hat, braucht nichts zu unternehmen: Jobcenter und Arbeitsagentur stimmen sich ab. Betroffenen wird der Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und Grundsicherung in jedem Fall ausgezahlt.
Mehr Informationen über das Zweite Sozialschutz-Paket erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Weitere Hilfen für Arbeitnehmer.