10.09.2019 – Laut statistischem Bundesamt übten 2018 weniger Frauen eine sogenannte „atypische“ Beschäftigung aus. Ihre Zahl ging um gut 163.000 Stellen zurück. Gleichzeitig schlossen rund 300.000 Frauen mehr als im Vorjahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab, die Hälfte von ihnen sogar in Vollzeit.
Zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen zählen zum Beispiel Teilzeitstellen mit weniger als 20 Wochenstunden, befristete Arbeitsverträge oder Minijobs (450-Euro-Jobs).
2018 arbeitete fast jede dritte erwerbstätige Frau in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, allein 2 Millionen davon hatten einen Minijob. Zum Vergleich: Bei den männlichen Beschäftigten war es nicht einmal jeder Zehnte. Die Zahl männlicher Minijobber lag bei 516.000.
Minijobs sind eine Form der Teilzeitarbeit, aber weitgehend sozialversicherungsfrei: Wer einen Minijob ausübt, zahlt keine Beiträge in die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Der Nachteil: Minijobberinnen und Minijobber haben daher auch keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes.