15.11.2019 – Die Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung ist ein Schwerpunkt des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit (BA) im kommenden Jahr. Sie will damit Arbeitskräfte und Arbeitgeber noch mehr dabei unterstützen, die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu meistern, die durch Digitalisierung und demografischen Wandel entstehen.
Digitale Technologien sind derzeit dabei, die Art und Weise wie Unternehmen wirtschaften, grundlegend zu verändern. Die Tätigkeiten und Aufgaben in den Betrieben wandeln sich und in der Folge die Fähigkeiten und Kenntnisse, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet werden. „Die Herausforderung ist, die Fachkräfte am Markt zu halten, zu qualifizieren und den Menschen durch gezielte Angebote die Angst zu nehmen, abgehängt zu werden“, so die Vorsitzende des Verwaltungsrats Annelie Buntenbach.
Durch Qualifizierungen und Weiterbildungen werden Arbeitnehmerinnen und -nehmer befähigt, mit diesem Wandel Schritt zu halten. Dadurch, dass sie ihre Qualifikationen laufend anpassen, sorgen sie dafür, dass ihre Arbeitskraft fortwährend von Betrieben nachgefragt wird. Mit dem Haushalt für 2020 hat der Verwaltungsrat der BA dafür gesorgt, dass für entsprechende Maßnahmen genügend Geld da ist.
Mehr Förderung für Arbeitgeber seit 2019
Das Qualifizierungschancen-Gesetz bietet der BA bereits seit Beginn dieses Jahres den rechtlichen Rahmen, Arbeitgeber bei der Qualifizierung ihrer Belegschaft noch umfassender zu beraten und stärker finanziell zu unterstützen. Interessierte Unternehmen können sich an den Arbeitgeber-Service der BA wenden.
Arbeitnehmerinnen oder -nehmer, die ihre berufliche Qualifikation weiterentwickeln möchten, sollten ihre zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Dort finden sie im Gespräch mit einer Beratungsfachkraft zum Beispiel heraus, wie zukunftssicher ihr aktueller Beruf ist, und welche Weiterbildung oder Qualifizierung gegebenenfalls sinnvoll wäre.
Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Insgesamt hat die BA für das kommende Jahr 9,3 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingeplant. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gefördert werden. Finanziert werden können damit zum Beispiel Bewerbungstrainings oder Coachings. Diese Maßnahmen helfen Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen oder Jobcenter, wieder eine Beschäftigung zu finden.
Weitere Informationen zum Haushalt der BA für das Jahr 2020 finden Sie in der Pressemeldung.