24.02.2020 – Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, wird zukünftig noch stärker gefördert. Das hat der Bundestag mit einer Änderung des Aufstiegs-BAföG jüngst beschlossen.
Das Aufstiegs-BAföG will berufliche Bildung genauso fördern, wie das BAföG akademische Bildung. Ziel ist es, Personen ohne Hochschul-Abschluss dieselben Karrierechancen zu geben wie Personen mit Studienabschluss. Der gesetzliche Rahmen dafür ist seit 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG). Die jüngste Änderung dieses Gesetzes war notwendig, um Aufstiegsfortbildungen noch stärker finanziell fördern zu können.
Förderung von Fortbildungsabschlüssen
Das Aufstiegs-BAföG fördert alle, die sich durch eine Weiterbildung auf einen sogenannten „Fortbildungsabschluss“ vorbereiten. Solche Abschlüsse sind zum Beispiel Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Insgesamt gibt es 700 solche Fortbildungsabschlüsse. Sie sind gleichwertig mit einem Hochschulabschluss. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und in Teilen auch vom Einkommen. Für Beratung und Anträge sind meist die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.
Mehr Kosten werden übernommen
Wer einen Fortbildungsabschluss anstrebt, kann ab August 2020 mit noch mehr finanzieller Unterstützung rechnen. Dann gilt für Aufstiegsfortbildungen folgendes: Die Gebühren für Lehrgänge werden bis zur Hälfte übernommen (derzeit: 40 Prozent). Für den Rest der Kosten gibt es ein Darlehen. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss dieses Darlehen nur zur Hälfte zurückgezahlt werden (derzeit: 60 Prozent Rückzahlung). Wer sich nach der aufstiegsorientierten Weiterbildung selbstständig macht, muss das Darlehen für die Lehrgangskosten gar nicht zurückzahlen.
Zuschüsse und Zuschläge werden erhöht
Wer sich in Vollzeit weiterbildet, hat weniger bis gar kein Einkommen. Damit Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer dennoch Geld zum Leben haben, wurde bisher im Rahmen des Aufstiegs-BAföG ein Darlehen gewährt. Ab August wird es stattdessen einen Zuschuss zum Lebensunterhalt geben, also eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Alleinerziehende erhalten ab August einen höheren Zuschlag für die Kosten der Kinderbetreuung, wenn sie ihre Aufstiegschancen mit einer Weiterbildung vergrößern wollen.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der gleichnamigen Website des Bildungsministeriums. Unter anderem erfahren Sie dort, wie und wo Sie den Antrag auf Förderung stellen können: Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Auch die Bundesagentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildung. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten auf unserer Seite Förderung von Weiterbildung.